Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Kinder im Straßenverkehr / Biken in Krisenzeiten?
15.03.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Kinder verdienen im Straßenverkehr besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Denn während motorisierte Verkehrsteilnehmer nachweislich hinreichend mit geltenden Regeln und Vorschriften vertraut sind, müssen Heranwachsende ein entsprechendes Gefahrenbewusstsein erst noch entwickeln. Dabei sind Kinder schon in jungen Jahren nicht weniger mobil; unerschrocken erkunden sie die Straßen dieser Welt. Weil Verkehrserziehung nicht bloß Sache von Eltern und Erziehern ist, informieren wir in diesem Monat über kindliches Verkehrsverhalten und geben Sicherheitshinweise. Die Frühlingssonne treibt so manch einen Biker in einen Gewissenskonflikt: Denn während die Pandemie Deutschland weiter fest im Griff hat, lockt der bevorstehende Saisonstart. Aber was genau ist aktuell möglich? Und ist eine Fahrt ins Grüne angesichts dieser Umstände auch moralisch vertretbar? Diesen Fragen widmen wir uns in unseren „Biker-News“. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Automatikregelung/ Motorradbremsung
25.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Handschaltung oder Automatik? Die zum 1. April 2021 in Kraft tretende Neufassung der Automatikregelung vereinfacht in der Ausbildung diese bislang folgenschwere Entscheidung. Denn mit dem Wegfall bestehender Beschränkungen sind Führerschein-bewerber in der Wahl des Getriebes zukünftig deutlich weniger festgelegt, der Erwerb einer Berechtigung für Schaltfahrzeuge gestaltet sich fortan unkomplizierter. Wir berichten in diesem Monat ausführlich über die Auswirkungen der Reform auf den Ausbildungsbetrieb und geben einen Überblick über Vor- und Nachteile der beiden Getriebearten. Passionierte Biker fühlen sich dem Gashebel vermeintlich mehr verbunden als der Bremse. Doch gerade das richtige Bremsverhalten will gelernt sein! Schließlich sind Zweiradfahrer bei Unfällen besonders gefährdet. Damit du auch in brenzligen Situationen die volle Kontrolle behältst, haben wir in diesem Monat jede Menge hilfreiche Tipps rund ums Bremsen für dich im Gepäck. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Neufassung der Automatikregelung
15.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSENEine Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung erleichtert Führerscheinanwärtern den Zugang zu Schaltwagen und eröffnet Fahrschulen flexiblere Ausbildungsmodelle. Automatik oder Handschaltung: Hitzige Diskussionen über die Wahl des Getriebes unter Autofahrern scheinen zunehmend der Vergangenheit anzugehören. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande selbstverständlicher Bestandteil des Straßenbildes. Wie sehr der technologische Fortschritt das Kauf- und Fahrverhalten bereits verändert hat, bestätigt ein Blick in den DAT-Report: Die Autoren der jährlich erscheinenden Studie verzeichnen seit geraumer Zeit eine kontinuierlich steigende Tendenz Richtung Automatikgetriebe: Demnach entscheidet sich schon heute knapp jeder fünfte Neuwagenkäufer in Deutschland für ein Fahrzeug ohne manuelle Schaltung. Der unaufhaltsam fortschreitenden Automatisierung des Verkehrswesens trägt auch der Gesetzgeber nun Rechnung: Zum 1. April 2021 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Veränderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, von der insbesondere zukünftige Führerscheinbewerber profitieren. Zwar konnte die Fahrprüfung zuvor bereits in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, allerdings waren die frischgebackenen Führerscheininhaber dann bis auf Weiteres auf entsprechende Fahrzeuge festgelegt. Wer später auch per Handschaltung unterwegs sein wollte, musste nachträglich zunächst eine weitere Prüfung ablegen. „Im Zuge der Automatikregelung ist die Berechtigung für Schaltwagen nicht länger zwangsläufig an die eigentliche Fahrprüfung gebunden“, erklärt #userInhaber# von der #userName#. „Anstelle einer zusätzlichen, vollumfänglichen Prüfung kann der Nachweis der erforderlichen Fahrkompetenz jederzeit in Form eines fünfzehnminütigen Praxistests erbracht werden.“ Einzige Voraussetzung: Im Verlauf der Führerscheinausbildung wurden mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen absolviert. Die derart erworbene Berechtigung wird anschließend im Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt. Den Fahrschulen eröffnen sich somit auch pädagogisch neue Möglichkeiten: „In der Ausbildung können wir fortan einen Mix aus Fahrten mit Hand- und Automatikgetriebe anbieten“, sagt #userInhaber#. „Fahranfänger könnten sich etwa zunächst ganz auf die Lenkung und Steuerung konzentrieren und das Schalten der Fahrzeugelektronik überlassen. Sobald diese Grundlagen sicher beherrscht werden, können wir die Schwierigkeit dann schrittweise im Schaltwagen erhöhen.“ #userInhaber# glaubt indes nicht, dass Handgetriebe angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen Auslaufmodelle seien: „Erfahrungsgemäß finden nach wie vor viele angehende Fahrer großes Gefallen an der manuellen Schaltung.“ Den eigenen Schützlingen rät #userInhaber# deshalb, in der Ausbildung zumindest das erforderliche Kontingent an Fahrstunden zu absolvieren. „So halten sie sich zumindest die Option eines späteren Umstiegs offen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Dank neuer Kombi-Ausbildung schneller und einfacher zum Führerschein!
21.01.2021 | FAHRSCHUL-NEWSNutze den neuen Automatik-Vorteil: Klasse B197 Mit unserer neuen Kombi-Ausbildung schneller und einfacher zum PKW Führerschein! Am 1. April 2021 tritt eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe in Kraft. Das bedeutet für alle Fahrschüler*innen der Führerscheinklasse B (PKW), dass sie ihre praktische Prüfung künftig auf einem Automatikfahrzeug ablegen und anschließend uneingeschränkt sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren dürfen. Die Schlüsselzahl B197 macht’s möglich! Sie stellt einen vollwertigen Klasse B Führerschein mit Automatik-Prüfung dar. Das bedeutet für dich als Fahrschüler*in: ● Leichteres Lernen und weniger Stress bei der Prüfung im Automatikfahrzeug ● Schalten lernen am Simulator und mind. 10 Fahrstunden im Schaltfahrzeug ● Evaluierungsfahrt mit deinem Fahrlehrer nach den Schaltstunden: Für den Nachweis, dass du ein Schaltfahrzeug fahren kannst, brauchen wir künftig keinen externen Prüfer mehr. Interesse? Gerne erklären wir dir deine Vorteile sowie den genauen Ablauf der neuen Ausbildung im Detail! Vereinbare einfach einen unverbindlichen Termin mit uns. Wir freuen uns auf dich! Dein Team von der Fahrschule Ludwig & Ertel
Mehr erfahren >Führerscheinausbildung: Neuregelung der Fahrprüfung
15.01.2021 | FAHRSCHUL-WISSENMit dem Jahreswechsel hat die praktische Führerscheinprüfung einen moderneren Anstrich erhalten. Einheitliche und objektive Standards sollen zukünftig für mehr Transparenz und Verkehrssicherheit sorgen. Zum 1. Januar 2021 ist mit der „Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) die 13. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getreten. Die Neuregelungen gelten bundesweit für sämtliche Führerscheinklassen und wurde in Zusammenarbeit von der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Prüfstellen, dem Bundesverkehrsministerium, der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände und der Bundesanstalt für Straßenwesen über mehrere Jahre entwickelt und erprobt. Der Fahraufgabenkatalog, die zentrale Bewertungsgrundlage zur Erfassung der Fahrkompetenz der Führerscheinanwärter, wurde im Zuge von OPFEP nicht nur umfassend inhaltlich und methodisch überarbeitet, sondern auch vollständig digitalisiert. Anstelle des Klemmbretts erfasst der Prüfer seine Beobachtungen fortan mit Hilfe entsprechender Software auf einem Tablet. Der Vorteil gegenüber der handschriftlichen Dokumentation: Die Ergebnisse werden den Prüflingen unmittelbar nach Ende der Fahrt via E-Mail oder per QR-Code zur Verfügung gestellt und machen den Entscheidungsprozess somit nachvollziehbar und weniger willkürlich. #userInhaber# von der #userName# hat in der Vergangenheit bereits unzähligen Fahranfängern zum Führerschein verholfen und begrüßt die neuen Prüfungsmodalitäten: „OPFEP schafft einheitliche und transparente Standards und bietet Prüfern, Fahrlehrern und Prüflingen nicht nur eine detaillierte Grundlage in der Fahrprüfung, sondern ermöglicht ein noch gezielteres Ausbildungsverfahren insgesamt.“ Für die Führerscheinanwärter ändert sich in den Abläufen dagegen wenig: „Abgesehen von der zehn Minuten längeren Dauer, von denen allerdings schon die Hälfte auf das abschließende Feedbackgespräch entfallen, wird die Prüfung nicht schwieriger“, verrät #userInhaber#. „Die Anforderungen bleiben die gleichen, nur werden diese nun anhand eindeutig definierter Kriterien abgefragt und festgehalten. So gesehen bedeutet OPFEP für Prüfer und Prüfstellen eine wesentlich größere Umstellung als für Fahrschüler!“ Langfristig versprechen sich die zuständigen Stellen von der Digitalisierung des Prüfungswesens zudem eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitslage auf deutschen Straßen: So soll die Führerscheinausbildung auf Grundlage der Auswertung der erhobenen Datensätze weiter optimiert werden, etwa indem besonders schwierige Verkehrssituationen erkannt und gezielt trainiert werden. So ließe sich das bei Fahranfängern besonders hohe Unfallrisiko weiter vermindern. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Tannenbaumtransport: So die weihnachtliche Ladung sichern
17.12.2020 | FAHRSCHUL-WISSENIm vorweihnachtlichen Stress lassen sich viele Autofahrer beim Kauf des Tannenbaums leichtfertig zu waghalsigen Transportmanövern hinreißen. Dabei wird die unzureichend gesicherte immergrüne Fracht schnell zum lebensgefährlichen Geschoss. Die festlich geschmückte Tanne gehört auch in Corona-Zeiten für viele Haushalte hierzulande ebenso fest zu Weihnachten wie die Geschenke darunter. Doch bevor das immergrüne Bäumchen im heimischen Wohnzimmer leuchten kann, muss es erst einmal dorthin transportiert werden. Ob selbst geschlagen oder künstlich: Wer nicht über ausreichende Ladefläche im Kofferraum oder auf dem Anhänger verfügt oder einen Pick-up-Truck fährt, für den gestaltet sich dieses Unterfangen zuweilen kompliziert. Dem Erfindungsreichtum deutscher Autofahrer scheinen dabei keine Grenzen gesetzt. Doch vom ADAC durchgeführte Crashtests demonstrieren, wie schell die weihnachtliche Fracht bei unzureichender Sicherung zum tödlichen Geschoss werden kann. #userInhaber# von der #userName# weiß Abhilfe: „Wie jede Ladung muss auch der Tannenbaum am oder im eigenen Fahrzeug so gesichert werden, dass er bei jedem Verkehrsverhalten fest an Ort und Stelle bleibt.“ Die gängigsten Möglichkeiten hierfür bieten der Transport auf dem Autodach oder im Kofferraum. Von der ebenfalls häufig praktizierten Variante im Innenraum bei umgeklapptem Beifahrersitz rät #userInhaber# hingegen ab: „Die Gefahr einer Sichteinschränkung ist hierbei schlicht zu groß.“ Beim Transport auf dem Autodach sollten Fahrer nur Dachgepäckträger und Spanngurte mit gültigem Prüfzeichen verwenden. Kennzeichen, Scheinwerfer, Rücklicht und Blinker dürfen nicht verdeckt sein. Auch darf der Christbaum weder vorne noch seitlich die Ausmaße des Fahrzeugs überschreiten. Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Heck hinaus, ist die Spitze mit einem roten, mindestens 30 mal 30 Zentimeter großen Tuch, bei Dunkelheit zusätzlich mit einem roten Licht zu kennzeichnen. Die Spitze des Baumes sollte dabei nach hinten zeigen, damit der Fahrtwind die Äste nicht beschädigt. Ähnliches gilt für den Transport im Kofferraum: So darf der Baum zwar aus dem Kofferraum hinausragen, schon ab 1,5 Metern ist dieser aber wie oben beschrieben mit einem roten Tuch zu kennzeichnen. „Schieben Sie den Baum immer mit dem Stammende zuerst in den Kofferraum. Zur zusätzlichen Sicherheit schieben Sie am besten ein Holzbrett zwischen Stamm und Fahrersitz, so drückt der Baum auch bei einer heftigen Bremsung nicht durch die Lehne“, so #userInhaber#. Wer nach dem Transport nicht stundenlang Nadeln und Harz aus dem Innenraum entfernen möchte, sollte das Fahrzeuginnere mit einer alten Decke oder einem Bettlaken auslegen. Um den Aufwand zu minimieren, rät #userInhaber# Verbrauchern grundsätzlich, eine Lieferung in Erwägung zu ziehen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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